Ratgeber · AMS-Sperre
Plötzlich kommt kein Geld vom AMS, oder ein Bescheid sagt, dass dein Arbeitslosengeld gesperrt ist. Das ist unangenehm, aber selten das Ende. Hier erfährst du, warum es zu einer Sperre kommt, wie lange sie dauert und wie du dich wehrst, denn mehr als ein Drittel der Beschwerden ist erfolgreich.
Eine Sperre ist nie willkürlich, sie hat immer einen gesetzlichen Grund. Welcher es ist, entscheidet, wie lange du kein Geld bekommst. Die drei häufigsten Fälle:
Hast du selbst gekündigt, einvernehmlich aufgelöst oder wurdest wegen eigenen Verschuldens entlassen, bekommst du für die ersten 28 Tage (4 Wochen) nach dem Ende des Dienstverhältnisses kein Arbeitslosengeld. Wichtig: Der Anspruch ist nicht weg, er beginnt nur später.
Lehnst du eine zumutbare Beschäftigung ab oder vereitelst du eine vom AMS zugewiesene Maßnahme (etwa einen Kurs), ruht das Arbeitslosengeld für mindestens 6 Wochen, im Wiederholungsfall 8 Wochen. Ob eine Stelle wirklich zumutbar war, lässt sich oft bestreiten, dazu unten mehr.
Wer ohne triftigen Grund einen Kontrolltermin versäumt, dem wird die Leistung eingestellt, bis er sich wieder persönlich meldet. Das ist keine feste Wochen-Sperre, sondern eine Einstellung: Sobald du dich zurückmeldest und einen Grund nachweist, geht es weiter.
Foto machen, und Liese erklärt dir in einfacher Sprache, warum gesperrt wurde, wie lange es dauert und bis wann du Beschwerde erheben kannst. Die Frist kannst du dir direkt in den Kalender legen. Kostenlos in der Beta.
Liese kostenlos testenDas hängt vom Grund ab. Bei Selbstkündigung oder einvernehmlicher Auflösung sind es in der Regel vier Wochen (§ 11 AlVG). Bei Ablehnung einer zumutbaren Stelle oder einer AMS-Maßnahme sind es mindestens sechs Wochen, im Wiederholungsfall acht (§ 10 AlVG). Bei einem verpassten Kontrolltermin wird die Leistung eingestellt, bis du dich wieder persönlich meldest.
Gegen den Bescheid kannst du binnen vier Wochen ab Zustellung schriftlich Beschwerde erheben. Sammle Belege für deine Gründe, etwa dass eine Stelle unzumutbar war oder ein wichtiger Grund für die Kündigung vorlag. Mehr als ein Drittel der Beschwerden ist erfolgreich. Die Arbeiterkammer hilft kostenlos.
Doch. Bei einer Selbstkündigung oder einvernehmlichen Auflösung ruht das Arbeitslosengeld nur für die ersten vier Wochen, danach läuft es normal. Bei berücksichtigungswürdigen Gründen kann das AMS diese Sperre sogar ganz oder teilweise nachsehen.
Eine Sperre nach § 10 oder § 11 AlVG dauert eine feste Zahl an Wochen. Eine Einstellung nach § 49 AlVG, etwa wegen eines verpassten Kontrolltermins, dauert nur so lange, bis du dich wieder persönlich beim AMS meldest. Welcher Fall vorliegt, steht im Bescheid.
Weiter im Ratgeber: AMS-Brief verstehen · Amtsdeutsch-Glossar · alle Behörden
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