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Ratgeber · AMS-Sperre

AMS-Sperre: Arbeitslosengeld gesperrt, was tun?

Plötzlich kommt kein Geld vom AMS, oder ein Bescheid sagt, dass dein Arbeitslosengeld gesperrt ist. Das ist unangenehm, aber selten das Ende. Hier erfährst du, warum es zu einer Sperre kommt, wie lange sie dauert und wie du dich wehrst, denn mehr als ein Drittel der Beschwerden ist erfolgreich.

Das Wichtigste in Kürze

Warum das AMS sperrt

Eine Sperre ist nie willkürlich, sie hat immer einen gesetzlichen Grund. Welcher es ist, entscheidet, wie lange du kein Geld bekommst. Die drei häufigsten Fälle:

1. Du hast das Dienstverhältnis selbst beendet (§ 11 AlVG)

Hast du selbst gekündigt, einvernehmlich aufgelöst oder wurdest wegen eigenen Verschuldens entlassen, bekommst du für die ersten 28 Tage (4 Wochen) nach dem Ende des Dienstverhältnisses kein Arbeitslosengeld. Wichtig: Der Anspruch ist nicht weg, er beginnt nur später.

2. Du hast eine Stelle oder einen Kurs abgelehnt (§ 10 AlVG)

Lehnst du eine zumutbare Beschäftigung ab oder vereitelst du eine vom AMS zugewiesene Maßnahme (etwa einen Kurs), ruht das Arbeitslosengeld für mindestens 6 Wochen, im Wiederholungsfall 8 Wochen. Ob eine Stelle wirklich zumutbar war, lässt sich oft bestreiten, dazu unten mehr.

3. Du hast einen Kontrolltermin verpasst (§ 49 AlVG)

Wer ohne triftigen Grund einen Kontrolltermin versäumt, dem wird die Leistung eingestellt, bis er sich wieder persönlich meldet. Das ist keine feste Wochen-Sperre, sondern eine Einstellung: Sobald du dich zurückmeldest und einen Grund nachweist, geht es weiter.

Sperre ist nicht gleich EinstellungEine Sperre (§ 10, § 11) dauert eine feste Zahl an Wochen. Eine Einstellung (§ 49) dauert nur, bis du dich wieder meldest. Schau im Bescheid nach, welcher Paragraf genannt ist.

Was du tun kannst

TippDie Beschwerde geht zuerst zurück ans AMS (Beschwerdevorentscheidung). Bleibt es bei der Sperre, kannst du binnen zwei Wochen einen Vorlageantrag stellen, dann entscheidet das Bundesverwaltungsgericht.

Bescheid vom AMS und Geld gesperrt?

Foto machen, und Liese erklärt dir in einfacher Sprache, warum gesperrt wurde, wie lange es dauert und bis wann du Beschwerde erheben kannst. Die Frist kannst du dir direkt in den Kalender legen. Kostenlos in der Beta.

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Häufige Fragen

Wie lange sperrt das AMS das Arbeitslosengeld?

Das hängt vom Grund ab. Bei Selbstkündigung oder einvernehmlicher Auflösung sind es in der Regel vier Wochen (§ 11 AlVG). Bei Ablehnung einer zumutbaren Stelle oder einer AMS-Maßnahme sind es mindestens sechs Wochen, im Wiederholungsfall acht (§ 10 AlVG). Bei einem verpassten Kontrolltermin wird die Leistung eingestellt, bis du dich wieder persönlich meldest.

Was kann ich gegen eine AMS-Sperre tun?

Gegen den Bescheid kannst du binnen vier Wochen ab Zustellung schriftlich Beschwerde erheben. Sammle Belege für deine Gründe, etwa dass eine Stelle unzumutbar war oder ein wichtiger Grund für die Kündigung vorlag. Mehr als ein Drittel der Beschwerden ist erfolgreich. Die Arbeiterkammer hilft kostenlos.

Bekomme ich nach einer Selbstkündigung gar kein Arbeitslosengeld?

Doch. Bei einer Selbstkündigung oder einvernehmlichen Auflösung ruht das Arbeitslosengeld nur für die ersten vier Wochen, danach läuft es normal. Bei berücksichtigungswürdigen Gründen kann das AMS diese Sperre sogar ganz oder teilweise nachsehen.

Was ist der Unterschied zwischen Sperre und Einstellung?

Eine Sperre nach § 10 oder § 11 AlVG dauert eine feste Zahl an Wochen. Eine Einstellung nach § 49 AlVG, etwa wegen eines verpassten Kontrolltermins, dauert nur so lange, bis du dich wieder persönlich beim AMS meldest. Welcher Fall vorliegt, steht im Bescheid.

Weiter im Ratgeber: AMS-Brief verstehen · Amtsdeutsch-Glossar · alle Behörden

Quellen

Liese gibt dir einen ersten Überblick. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Für deinen Fall berät die Arbeiterkammer kostenlos.