Ratgeber · AMS
Das Arbeitsmarktservice (AMS) schreibt dir rund um Arbeitslosengeld, Termine und Zuweisungen zu Kursen oder Stellen. Der wichtigste Punkt vorweg: Termine sind verpflichtend.
Typische AMS-Post: Einladungen zu Kontrollterminen (Beratungs- oder Betreuungsterminen), Mitteilungen über die Höhe deines Arbeitslosengeldes, Zuweisungen zu einer Schulung oder einer offenen Stelle und Aufforderungen, Unterlagen vorzulegen.
Das Entscheidende ist die Meldepflicht. Kontrolltermine musst du unbedingt wahrnehmen. Versäumst du einen Termin ohne triftigen Grund, wird das Arbeitslosengeld bis zum nächsten Termin eingestellt.
Foto machen, und Liese erklärt dir, was verlangt wird und bis wann. Erkannte Termine kannst du dir direkt in den Kalender legen, mit Erinnerung. Kostenlos in der Beta.
Liese kostenlos testenWenn du einen Kontrolltermin ohne triftigen Grund versäumst, wird dein Arbeitslosengeld in der Regel bis zum nächsten Termin gesperrt. Du bekommst erst wieder Geld, wenn du dich persönlich zurückmeldest und den Verhinderungsgrund nachweisen kannst.
Melde dich so früh wie möglich beim AMS und nenne deinen Grund, etwa Krankheit. Wer sich rechtzeitig meldet und den Grund belegen kann, vermeidet eine Sperre des Arbeitslosengeldes.
Neben Termineinladungen geht es oft um die Höhe des Arbeitslosengeldes, um Kurs- und Stellenzuweisungen oder um angeforderte Nachweise. Auch diese haben meist eine Frist.
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