Ratgeber · AMS
Das Arbeitsmarktservice (AMS) schreibt dir rund um Arbeitslosengeld, Termine und Zuweisungen zu Kursen oder Stellen. Der wichtigste Punkt vorweg: Termine sind verpflichtend.
Typische AMS-Post: Einladungen zu Kontrollterminen (Beratungs- oder Betreuungsterminen), Mitteilungen über die Höhe deines Arbeitslosengeldes, Zuweisungen zu einer Schulung oder einer offenen Stelle und Aufforderungen, Unterlagen vorzulegen.
Das Entscheidende ist die Meldepflicht. Kontrolltermine musst du unbedingt wahrnehmen. Versäumst du einen Termin ohne triftigen Grund, wird das Arbeitslosengeld ab diesem Tag eingestellt, bis du dich persönlich zurückmeldest.
Foto machen, und Liese erklärt dir, was verlangt wird und bis wann. Erkannte Termine kannst du dir direkt in den Kalender legen, mit Erinnerung. Kostenlos in der Beta.
Liese kostenlos testenWenn du einen Kontrolltermin ohne triftigen Grund versäumst, wird dein Arbeitslosengeld ab diesem Tag eingestellt. Du bekommst erst wieder Geld, wenn du dich persönlich beim AMS zurückmeldest; mit einem nachgewiesenen Verhinderungsgrund lässt sich der Verlust oft vermeiden.
Melde dich so früh wie möglich beim AMS und nenne deinen Grund, etwa Krankheit. Wer sich rechtzeitig meldet und den Grund belegen kann, vermeidet eine Sperre des Arbeitslosengeldes.
Neben Termineinladungen geht es oft um die Höhe des Arbeitslosengeldes, um Kurs- und Stellenzuweisungen oder um angeforderte Nachweise. Auch diese haben meist eine Frist.
Weiter im Ratgeber: AMS-Termin verpasst · AMS-Sperre: was tun? · Brief vom Finanzamt · alle Behörden
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