Ratgeber · Finanzamt
Das Finanzamt schreibt dir, meist über FinanzOnline, rund um deine Steuer: Arbeitnehmerveranlagung, Steuerbescheid und die Frage, ob du Geld zurückbekommst oder nachzahlen musst.
Die häufigsten Finanzamt-Briefe drehen sich um die Arbeitnehmerveranlagung (den Lohnsteuerausgleich), den daraus folgenden Steuerbescheid, Vorauszahlungen oder eine Aufforderung, fehlende Angaben zu ergänzen. Im Bescheid steht, ob sich ein Guthaben oder eine Nachforderung ergibt.
Zwei Dinge sind wichtig: das Ergebnis (Guthaben oder Nachzahlung) und die Frist. Ein Bescheid enthält immer eine Rechtsmittelbelehrung. Sie nennt die Frist, innerhalb der du Beschwerde erheben kannst, in der Regel vier Wochen ab Zustellung. Bei einer Nachzahlung gibt es zusätzlich eine Zahlungsfrist.
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Liese kostenlos testenDie Arbeitnehmerveranlagung ist der österreichische Lohnsteuerausgleich. Du gibst dem Finanzamt deine Ausgaben und Absetzbeträge bekannt, und es prüft, ob du Steuer zurückbekommst oder nachzahlst. Das Ergebnis kommt als Steuerbescheid.
Gegen einen Bescheid kannst du in Österreich in der Regel innerhalb von vier Wochen Beschwerde einlegen. Die genaue Frist steht in der Rechtsmittelbelehrung deines Bescheids.
Du kannst beim Finanzamt eine Ratenzahlung oder einen Aufschub beantragen, oft direkt über FinanzOnline. Wichtig ist, das vor Ablauf der Zahlungsfrist zu tun, statt die Forderung liegen zu lassen.
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