Ratgeber · Finanzamt
Das Finanzamt schreibt dir, meist über FinanzOnline, rund um deine Steuer: Arbeitnehmerveranlagung, Steuerbescheid und die Frage, ob du Geld zurückbekommst oder nachzahlen musst.
Die häufigsten Finanzamt-Briefe drehen sich um die Arbeitnehmerveranlagung (den Lohnsteuerausgleich), den daraus folgenden Steuerbescheid, Vorauszahlungen oder eine Aufforderung, fehlende Angaben zu ergänzen. Im Bescheid steht, ob sich ein Guthaben oder eine Nachforderung ergibt.
Zwei Dinge sind wichtig: das Ergebnis (Guthaben oder Nachzahlung) und die Frist. Ein Bescheid enthält immer eine Rechtsmittelbelehrung. Sie nennt die Frist, innerhalb der du Beschwerde erheben kannst: im Steuerverfahren ein Monat ab Zustellung (§ 245 BAO). Achtung, das ist nicht dasselbe wie die vier Wochen im allgemeinen Verwaltungsverfahren. Kommt der Bescheid als RSb-Brief und wird er hinterlegt, läuft die Frist schon ab dem ersten Tag der Abholfrist. Bei einer Nachzahlung läuft zusätzlich eine Zahlungsfrist. Mehr dazu: Steuerbescheid: Nachzahlung oder Gutschrift.
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Liese kostenlos testenDie Arbeitnehmerveranlagung ist der österreichische Lohnsteuerausgleich. Du gibst dem Finanzamt deine Ausgaben und Absetzbeträge bekannt, und es prüft, ob du Steuer zurückbekommst oder nachzahlst. Das Ergebnis kommt als Steuerbescheid.
Im Steuerverfahren beträgt die Beschwerdefrist einen Monat ab Zustellung des Bescheids (§ 245 BAO). Sie ist damit nicht dasselbe wie die vier Wochen, die im allgemeinen Verwaltungsverfahren gelten. Du kannst vor Ablauf eine Verlängerung beantragen, der Antrag hemmt die Frist. Die genaue Frist steht in der Rechtsmittelbelehrung deines Bescheids.
Du kannst beim Finanzamt eine Ratenzahlung oder einen Aufschub beantragen, oft direkt über FinanzOnline. Wichtig ist, das vor Ablauf der Zahlungsfrist zu tun, statt die Forderung liegen zu lassen.
Weiter im Ratgeber: Brief vom AMS · Brief von der ÖGK · alle Behörden
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