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Ratgeber · Strafe per Post

Strafverfügung, Anonymverfügung und Organmandat verstehen

Eine Strafe kommt per Post, und schon der Name verwirrt: Organmandat, Anonymverfügung oder Strafverfügung? Das ist nicht dasselbe. Der wichtigste Unterschied: nur gegen eine davon kannst du überhaupt Einspruch erheben. Hier erfährst du, welche du bekommen hast und was zu tun ist.

Das Wichtigste in Kürze

Welche drei Strafen es gibt

Alle drei sind vereinfachte Verwaltungsstrafen, etwa für Verkehrsdelikte. Sie unterscheiden sich vor allem darin, ob du dich wehren kannst:

Organmandat (der klassische Strafzettel)

Das Organmandat, oft „Strafzettel“ oder „Orgerl“ genannt, bekommst du direkt vor Ort, zum Beispiel hinter dem Scheibenwischer. Du zahlst meist innerhalb von zwei Wochen einen festen Betrag. Einen Einspruch gibt es nicht. Zahlst du nicht, wird angezeigt und ein ordentliches Verfahren eingeleitet.

Anonymverfügung

Die Anonymverfügung kommt per Post an den Zulassungsbesitzer, wenn nicht klar ist, wer gefahren ist (etwa bei einer Radarmessung). Auch hier gibt es keinen Einspruch: du zahlst innerhalb der angegebenen Frist, oder du zahlst nicht. Wird nicht gezahlt, verfällt sie, und es folgt ein ordentliches Verfahren, meist mit einer Lenkererhebung (der Frage, wer gefahren ist).

Strafverfügung

Die Strafverfügung ist die einzige der drei, gegen die du dich direkt wehren kannst. Sie nennt dich namentlich als beschuldigte Person. Hier kannst du Einspruch erheben, und zwar binnen zwei Wochen ab Zustellung.

Worauf es ankommt: Einspruch ja oder nein

Die entscheidende Frage ist also nicht der Betrag, sondern welche Art Schreiben du in der Hand hältst. Steht „Strafverfügung“ darauf, läuft eine Einspruchsfrist. Steht „Anonymverfügung“ oder „Organstrafverfügung“ darauf, gibt es keinen Einspruch, dafür aber die Wahl, ob du zahlst.

Frist nicht verpassenGegen eine Strafverfügung musst du binnen zwei Wochen ab Zustellung Einspruch erheben, schriftlich oder mündlich bei der Behörde. Läuft die Frist ab, wird die Strafe rechtskräftig, auch wenn sie falsch ist.

Was du tun kannst

Strafe per Post und du weißt nicht, welche?

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Häufige Fragen

Kann ich gegen ein Organmandat oder eine Anonymverfügung Einspruch erheben?

Nein. Gegen ein Organmandat (Organstrafverfügung) und gegen eine Anonymverfügung gibt es keinen Einspruch. Du kannst nur zahlen oder nicht zahlen. Zahlst du nicht, folgt ein ordentliches Verfahren, in dem du dich äußern kannst. Einen Einspruch gibt es nur bei der Strafverfügung.

Wie lange habe ich für einen Einspruch gegen eine Strafverfügung?

Gegen eine Strafverfügung kannst du innerhalb von zwei Wochen ab Zustellung Einspruch erheben, schriftlich oder mündlich bei der Behörde. Mit dem Einspruch wird ein ordentliches Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet.

Was passiert, wenn ich ein Organmandat nicht zahle?

Wird der Betrag nicht fristgerecht (meist innerhalb von zwei Wochen) bezahlt, verfällt das Organmandat und es wird ein ordentliches Verwaltungsstrafverfahren eingeleitet. Das kann am Ende teurer werden als der ursprüngliche Betrag.

Weiter im Ratgeber: Mahnung: was tun · Amtsdeutsch-Glossar · alle Behörden

Quellen

Liese gibt dir einen ersten Überblick. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung.