Ratgeber · Wiener Wohnen
Wiener Wohnen verwaltet die Wiener Gemeindebauten und damit rund 220.000 Wohnungen. Einmal im Jahr kommt die Betriebskostenabrechnung, und unten steht eine Nachzahlung oder ein Guthaben. Hier erfährst du in einfacher Sprache, was in der Abrechnung steht, wann sie kommt und was du tun kannst, wenn dir etwas nicht plausibel erscheint.
Die Abrechnung vergleicht die tatsächlichen Betriebskosten des Hauses (zum Beispiel Wasser, Kanal, Müll, Hausreinigung, Hausbetreuung, Versicherung und Grundsteuer) mit deinen monatlichen Vorauszahlungen, den Akontozahlungen. Am Ende steht das Ergebnis: eine Nachzahlung, wenn die echten Kosten höher waren, oder ein Guthaben, wenn deine Vorauszahlungen höher waren.
Im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG), zu dem der Gemeindebau und viele Altbauwohnungen zählen, muss der Vermieter die Abrechnung des Vorjahres bis spätestens 30. Juni legen und dir Einsicht in die Belege ermöglichen. Eine Nachzahlung oder ein Guthaben wird üblicherweise mit der übernächsten Mietvorschreibung fällig oder gutgeschrieben. Außerhalb des MRG richtet sich vieles nach deinem Mietvertrag.
Schau auf das Ergebnis unten: Nachzahlung oder Guthaben. Prüfe den Abrechnungszeitraum und ob die Posten plausibel sind. Erscheint dir etwas zu hoch oder steht ein Posten drin, der nicht zu den Betriebskosten gehört, hast du das Recht, in die Belege Einsicht zu nehmen.
Für Gemeindebauwohnungen gilt das Mietrechtsgesetz in Vollanwendung. Das ist für dich günstig, denn damit ist die Liste der Posten, die überhaupt verrechnet werden dürfen, gesetzlich abschließend festgelegt, und die Frist 30. Juni sowie dein Recht auf Belegeinsicht gelten verbindlich. Erhaltungsarbeiten und Reparaturen am Haus dürfen dir nicht als Betriebskosten verrechnet werden.
Welche Posten erlaubt sind, wie du die Abrechnung Schritt für Schritt prüfst und was du bei Fehlern tun kannst, steht ausführlich im allgemeinen Beitrag: Betriebskostenabrechnung prüfen: Was erlaubt ist.
Erste Anlaufstelle ist das Kundenservice von Wiener Wohnen, dort kannst du die Abrechnung erklären lassen und Belegeinsicht verlangen. Bleiben Zweifel, prüft die Schlichtungsstelle der Stadt Wien (MA 50) die Zulässigkeit der verrechneten Betriebskosten in einem kostenlosen Verfahren. Antragsberechtigt sind die Hauptmieter. Arbeiterkammer und Mietervereinigung beraten dich vorher, ob sich das lohnt.
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Liese kostenlos testenIm Gemeindebau gilt das Mietrechtsgesetz in Vollanwendung. Die Abrechnung für das Vorjahr muss daher bis spätestens 30. Juni vorliegen, samt Belegen zur Einsicht. Eine Nachzahlung oder ein Guthaben wird zum übernächsten Zinstermin nach der Abrechnung verrechnet.
Prüfe zuerst den Abrechnungszeitraum und die einzelnen Posten und nutze bei Zweifeln dein Recht auf Belegeinsicht. Stimmt die Nachforderung, du kannst sie aber nicht auf einmal zahlen, frag beim Kundenservice aktiv nach Ratenzahlung, bevor die Frist verstreicht.
Ja. Verlange zuerst Belegeinsicht beim Kundenservice. Bleiben Zweifel, prüft die Schlichtungsstelle der Stadt Wien (MA 50) die Zulässigkeit der verrechneten Betriebskosten kostenlos. Antragsberechtigt sind die Hauptmieter. Arbeiterkammer und Mietervereinigung beraten vorab.
Nein. Erhaltung und Reparaturen am Haus sind keine Betriebskosten, sie trägt der Vermieter. Als Betriebskosten dürfen nur die im Mietrechtsgesetz abschließend aufgezählten laufenden Posten verrechnet werden, etwa Wasser, Müll, Rauchfangkehrer, Beleuchtung, Versicherung und Hausbetreuung.
Weiter im Ratgeber: Betriebskostenabrechnung prüfen · Mahnung bekommen? · ORF-Beitrag · alle Behörden
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