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Ratgeber · Betriebskostenabrechnung

Betriebskostenabrechnung verstehen (Österreich)

Einmal im Jahr kommt die Betriebskostenabrechnung. Sie vergleicht die tatsächlichen Nebenkosten deiner Wohnung mit deinen monatlichen Vorauszahlungen. Hier erfährst du in einfacher Sprache, was drinsteht, wie du eine Nachzahlung oder ein Guthaben erkennst und prüfst, und welche Frist gilt, ob privat vermietet oder im Gemeindebau (Wiener Wohnen).

Das Wichtigste in Kürze

Was steht in der Betriebskostenabrechnung?

Die Abrechnung vergleicht die tatsächlichen Betriebskosten des Hauses (zum Beispiel Wasser, Kanal, Müll, Hausreinigung, Hausbetreuung, Versicherung und Grundsteuer) mit deinen monatlichen Vorauszahlungen, den Akontozahlungen. Am Ende steht das Ergebnis: eine Nachzahlung, wenn die echten Kosten höher waren, oder ein Guthaben, wenn deine Vorauszahlungen höher waren.

Welche Frist gilt?

Im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG), zu dem der Gemeindebau und viele Altbauwohnungen zählen, muss der Vermieter die Abrechnung des Vorjahres bis spätestens 30. Juni legen und dir Einsicht in die Belege ermöglichen. Eine Nachzahlung oder ein Guthaben wird üblicherweise mit der übernächsten Mietvorschreibung fällig oder gutgeschrieben. Außerhalb des MRG richtet sich vieles nach deinem Mietvertrag.

Worauf du achten musst

Schau auf das Ergebnis unten: Nachzahlung oder Guthaben. Prüfe den Abrechnungszeitraum und ob die Posten plausibel sind. Erscheint dir etwas zu hoch oder steht ein Posten drin, der nicht zu den Betriebskosten gehört, hast du das Recht, in die Belege Einsicht zu nehmen.

TippBei Zweifeln an der Abrechnung prüfen Arbeiterkammer oder Mietervereinigung sie kostengünstig für dich.

Beispiel: Wiener Wohnen (Gemeindebau)

Wiener Wohnen verwaltet die Wiener Gemeindebauten und damit sehr viele Mietverhältnisse. Hier gilt das MRG, also auch die Frist bis 30. Juni und dein Recht auf Belegeinsicht. Die jährliche Betriebskostenabrechnung läuft genauso ab wie oben beschrieben: Vorauszahlungen gegen tatsächliche Kosten, am Ende Nachzahlung oder Guthaben.

Was du tun kannst

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Häufige Fragen

Was sind Betriebskosten?

Betriebskosten sind die laufenden Nebenkosten deiner Wohnung, etwa für Wasser, Kanal, Müll, Hausreinigung, Hausbetreuung und Versicherung. Einmal im Jahr werden die tatsächlichen Kosten mit deinen Vorauszahlungen verglichen, das ist die Betriebskostenabrechnung.

Bis wann muss die Betriebskostenabrechnung kommen?

Im Vollanwendungsbereich des Mietrechtsgesetzes (MRG), zu dem der Gemeindebau und viele Altbauwohnungen zählen, muss der Vermieter die Abrechnung für das Vorjahr bis spätestens 30. Juni legen und die Belege zur Einsicht auflegen. In anderen Mietverhältnissen richtet sich die Frist nach dem Mietvertrag.

Was passiert bei einer Nachzahlung?

Waren deine Vorauszahlungen niedriger als die tatsächlichen Kosten, ergibt sich eine Nachzahlung. Waren sie höher, bekommst du ein Guthaben. Bei einer Nachzahlung, die du nicht sofort zahlen kannst, kannst du nach einer Ratenzahlung fragen.

Was tun bei einer Betriebskostennachzahlung?

Prüfe zuerst den Abrechnungszeitraum und die Posten und nutze bei Zweifeln dein Recht auf Belegeinsicht. Stimmt die Nachforderung, kannst du sie zahlen oder um eine Ratenzahlung bitten. Erscheint sie zu hoch, hilft die Arbeiterkammer oder die Mietervereinigung mit einer Prüfung.

Kann ich die Abrechnung prüfen lassen?

Ja. Du hast das Recht, in die Belege Einsicht zu nehmen. Wenn dir etwas unklar oder zu hoch erscheint, hilft die Arbeiterkammer oder die Mietervereinigung mit einer Prüfung.

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Quellen

Liese gibt dir einen ersten Überblick. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung im Mietrecht.