Ratgeber · AMS-Termin verpasst
Du hast einen Termin beim AMS verpasst, verschlafen oder schlicht vergessen, und jetzt ist die Sorge groß, ob das Geld weg ist. Die wichtigste Nachricht zuerst: Bei einem versäumten Kontrolltermin ist meist nicht alles verloren. Entscheidend ist, dass du dich schnell wieder meldest. Hier erfährst du, was genau passiert und was du jetzt tun solltest.
Der häufigste AMS-Termin ist der Kontrolltermin (auch Kontrollmeldung oder Beratungstermin). Wer ohne triftigen Grund nicht erscheint, dem wird das Arbeitslosengeld oder die Notstandshilfe nicht für eine feste Zahl an Wochen gesperrt, sondern eingestellt. Die Leistung ruht ab dem versäumten Termin und läuft erst wieder, sobald du dich beim AMS zurückmeldest. Das nennt sich Wiedermeldung.
Für die Tage zwischen dem versäumten Kontrolltermin und deiner Wiedermeldung bekommst du in der Regel kein Geld. Es geht also nicht der ganze Anspruch verloren, aber jeder Tag, an dem du dich nicht meldest, ist ein Tag ohne Leistung. Deshalb gilt: nicht abwarten, nicht aus Scham liegen lassen, sondern sofort handeln.
Konntest du den Termin aus einem wichtigen, nachweisbaren Grund nicht wahrnehmen, etwa wegen Krankheit, Arbeitsunfähigkeit, eines Spitalsaufenthalts oder eines Pflegefalls, dann kann das AMS die Leistung auch für die versäumte Zeit weiterzahlen. Wichtig ist, dass du den Grund belegst (zum Beispiel mit einer Krankmeldung) und dich so früh wie möglich meldest, am besten schon, wenn du merkst, dass du den Termin nicht schaffst.
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Liese kostenlos testenVersäumst du ohne triftigen Grund einen Kontrolltermin, wird dein Arbeitslosengeld oder deine Notstandshilfe eingestellt, und zwar so lange, bis du dich wieder persönlich beim AMS meldest (§ 49 AlVG). Für die Tage zwischen dem verpassten Termin und deiner Wiedermeldung bekommst du in der Regel kein Geld. Meldest du dich rasch und hattest du einen triftigen Grund, lässt sich der Verlust oft vermeiden.
In der Regel nicht. Ab dem versäumten Kontrolltermin ruht die Leistung, und sie läuft erst ab dem Tag deiner persönlichen Wiedermeldung wieder. Die Tage dazwischen sind meist verloren. Anders ist es, wenn du einen triftigen Grund (etwa Krankheit) nachweisen kannst: dann kann das AMS die Leistung rückwirkend weiterzahlen.
Als triftiger Grund gelten etwa Krankheit oder Arbeitsunfähigkeit, ein Spitalsaufenthalt, ein Pflegefall in der Familie oder andere wichtige, belegbare Hindernisse. Wichtig ist, dass du den Grund nachweist (zum Beispiel mit einer Krankmeldung) und dich so früh wie möglich beim AMS meldest.
Nein. Ein versäumter Kontrolltermin führt zur Einstellung der Leistung bis zur Wiedermeldung (§ 49 AlVG). Wer dagegen einen vom AMS zugewiesenen Vorstellungstermin bei einem Dienstgeber oder einen Kurs ohne wichtigen Grund platzen lässt, riskiert eine Sperre von sechs Wochen, im Wiederholungsfall acht (§ 10 AlVG). Das ist die schwerere Folge.
Weiter im Ratgeber: AMS-Sperre: was tun? · AMS-Brief verstehen · alle Behörden
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