Ratgeber · Finanzamt
Der Einkommensteuerbescheid ist da, und ganz unten steht eine Zahl. Zwei Fragen entscheiden alles Weitere: Bekommst du Geld oder musst du zahlen, und bis wann musst du reagieren? Beides steht im Bescheid, nur selten dort, wo man zuerst hinschaut.
Der Bescheid rechnet zuerst dein Jahreseinkommen und die Steuer darauf aus. Interessant ist die letzte Zeile, meist mit einer dieser Formulierungen:
Darunter oder auf einem Beiblatt steht, wie sich der Betrag mit deinem Abgabenkonto verrechnet, und bei einer Nachforderung das Fälligkeitsdatum. Genau dieses Datum ist die Zahl, die du dir eintragen solltest.
Für die Auszahlung einer Gutschrift gibt es keine gesetzliche Frist. In der Praxis ist das Geld meist wenige Tage bis rund zwei Wochen nach dem Bescheid am Konto. Wenn nach zwei bis drei Wochen nichts angekommen ist, liegt es fast immer an einem dieser drei Punkte:
Eine Abgabennachforderung wird mit Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids fällig (§ 210 BAO). Bekommst du den Bescheid so spät, dass bis zur Fälligkeit weniger als ein Monat bleibt, steht dir eine Nachfrist von einem Monat ab Zustellung zu. Das genaue Datum steht immer im Bescheid, verlass dich darauf und nicht auf die Faustregel.
Zahlst du nicht rechtzeitig und hast auch nichts beantragt, kommt eine Mahnung und in der Regel ein Säumniszuschlag dazu. Das ist der teure Weg, und er ist leicht vermeidbar.
Das ist die häufigste Überraschung bei Angestellten, die nie eine Steuererklärung gemacht haben. Die typischen Gründe:
Eine Nachforderung heißt also nicht automatisch, dass jemand einen Fehler gemacht hat. Sie kann aber auch auf einen Fehler hindeuten, und deshalb lohnt der Blick in die Berechnung.
Wenn der Betrag auf einmal nicht geht, gibt es einen klaren Weg: den Antrag auf Zahlungserleichterung nach § 212 BAO, also Ratenzahlung oder Stundung. Am einfachsten über FinanzOnline. Entscheidend ist das Timing: vor der Fälligkeit beantragen. Ein rechtzeitiger Antrag verhindert in der Regel den Säumniszuschlag, ein Antrag nach der Frist nicht mehr. Begründe kurz, warum es gerade nicht geht, und schlage eine realistische Rate vor.
Ist bereits eine Mahnung unterwegs, hilft der Beitrag Mahnung bekommen, was tun? weiter.
Findest du einen Fehler, hast du einen Monat ab Zustellung Zeit für eine Bescheidbeschwerde (§ 245 BAO). Achtung, das ist bewusst anders als die vier Wochen, die man aus anderen Behördenverfahren kennt. Zwei nützliche Feinheiten:
Die Beschwerde geht am einfachsten über FinanzOnline. Schreib hinein, gegen welchen Bescheid sie sich richtet, welche Punkte du bekämpfst und was stattdessen gelten soll. Geht es nur um einen simplen Fehler in deinen Angaben, reicht oft schon ein Antrag auf Bescheidänderung. Wichtig: Eine Beschwerde schiebt die Zahlungspflicht nicht automatisch auf. Wenn du nicht zahlen willst, solange geprüft wird, musst du zusätzlich die Aussetzung der Einhebung beantragen.
Das Finanzamt hat für die Erledigung bis zu sechs Monate Zeit. In der Praxis kommt der Bescheid oft nach wenigen Wochen. Den aktuellen Stand siehst du in FinanzOnline. Und wenn du gar keinen Antrag stellst: Bei zu erwartender Gutschrift führt das Finanzamt die Veranlagung in vielen Fällen antragslos durch, du bekommst den Bescheid dann automatisch. Eine eigene Erklärung lohnt sich trotzdem oft, weil nur dort Ausgaben wie Werbungskosten, Sonderausgaben oder außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden.
Foto machen, und Liese sagt dir in einfacher Sprache, ob es eine Gutschrift oder eine Nachzahlung ist und bis wann du reagieren musst. Die Frist kannst du dir direkt in den Kalender legen. Kostenlos in der Beta.
Liese kostenlos testenFür die Auszahlung einer Gutschrift gibt es keine gesetzliche Frist. In der Praxis ist das Geld meist wenige Tage bis rund zwei Wochen nach dem Bescheid am Konto. Voraussetzung ist, dass beim Finanzamt eine gültige Bankverbindung hinterlegt ist. Fehlt sie, bleibt das Guthaben am Abgabenkonto liegen, bis du sie in FinanzOnline einträgst oder einen Rückzahlungsantrag stellst.
Eine Nachzahlung wird mit Ablauf eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids fällig (§ 210 BAO). Wird dir der Bescheid weniger als einen Monat vor der Fälligkeit bekanntgegeben, hast du eine zusätzliche Nachfrist von einem Monat ab Zustellung. Das genaue Datum steht im Bescheid.
Der häufigste Grund sind mehrere Bezüge gleichzeitig, etwa zwei Dienstverhältnisse oder ein Job neben der Pension. Jede Stelle rechnet die Lohnsteuer für sich, so als wäre sie die einzige. Erst die Veranlagung rechnet alles zusammen, und dadurch entsteht eine Nachforderung. Weitere Gründe sind unterjährige Jobwechsel, Bezüge ohne Lohnsteuerabzug oder zu Unrecht berücksichtigte Absetzbeträge.
Stelle einen Antrag auf Zahlungserleichterung, also Ratenzahlung oder Stundung (§ 212 BAO), am einfachsten über FinanzOnline. Wichtig ist, den Antrag vor der Fälligkeit einzubringen. Wer die Frist einfach verstreichen lässt, riskiert Mahnungen, einen Säumniszuschlag und im weiteren Verlauf die Einbringung.
Einen Monat ab Zustellung des Bescheids (§ 245 BAO). Das ist nicht dasselbe wie die vier Wochen im allgemeinen Verwaltungsverfahren. Die Frist kann auf Antrag verlängert werden, und ein rechtzeitiger Fristverlängerungsantrag hemmt den Fristlauf. Die Beschwerde geht am einfachsten über FinanzOnline.
Das Finanzamt hat für die Erledigung bis zu sechs Monate Zeit. In der Praxis kommt der Bescheid oft nach wenigen Wochen. Den aktuellen Stand siehst du in FinanzOnline. Wer keinen Antrag stellt, bekommt bei zu erwartender Gutschrift in vielen Fällen ohnehin eine antragslose Veranlagung.
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